Eigentumsrechte in Dubai für Staatsbürger, GCC-Angehörige und ausländische Käufer, laut Dubai Land Department.
Ausländische Käufer fragen oft, wo sie in Dubai Eigentum erwerben dürfen. Dieser Leitfaden gibt die Antwort aus den häufig gestellten Fragen des Dubai Land Department (DLD) wieder.
Nach dem Immobilienregistrierungsgesetz ist das Eigentumsrecht in Dubai wie folgt aufgeteilt:
Nach dem Gesetz Nr. 7 von 2006 über die Immobilienregistrierung darf Eigentum für Nicht-VAE-Bürger in den vom Herrscher von Dubai festgelegten Gebieten registriert werden. In diesen Gebieten darf es auch auf den Namen eines Unternehmens im Besitz von Nicht-VAE-Bürgern registriert werden, sofern das Unternehmen in einer Freizone in Dubai oder in einem anderen Emirat nach den einschlägigen Absichtserklärungen eingetragen ist.
Das DLD definiert als Eigentümer jeden, der im Immobilienregister als Eigentümer eingetragen ist, sei es durch Kauf, Erbschaft oder Zuwendung. Nicht jeder Eigentümer ist ein Investor.
Das Gesetz kennt keine Altersgrenze für Immobilieneigentum in Dubai. Verkauf, Schenkung oder Beleihung von Immobilien im Besitz eines Minderjährigen braucht die Genehmigung der zuständigen Behörde.
Das DLD ist die einzige Stelle, die rechtlich befugt ist, Immobilientransaktionen in Dubai zu registrieren und zu dokumentieren. Alle Immobilientransaktionen, die nicht in seinen Registern eingetragen sind, gelten als ungültig.
0% Einkommensteuer und 0% Grundsteuer*: Die VAE erheben keine Einkommensteuer auf Privatpersonen, und Einkünfte aus Immobilien, die in persönlicher Eigenschaft ohne Gewerbelizenz gehalten werden, unterliegen nicht der Körperschaftsteuer der VAE.
*Es gelten die AGB.
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Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuer-, Rechts- oder Finanzberatung.
Ja, in den vom Herrscher von Dubai festgelegten Freehold-Gebieten, laut DLD.
Ein Unternehmen im Besitz von Nicht-VAE-Bürgern kann in den festgelegten Gebieten Immobilien registrieren, wenn es in einer Freizone in Dubai oder in einem anderen Emirat nach den einschlägigen Absichtserklärungen eingetragen ist.
Nein. Das Gesetz kennt keine Altersgrenze, aber Verkauf, Schenkung oder Beleihung von Immobilien im Besitz eines Minderjährigen braucht die Genehmigung der zuständigen Behörde.